HOCHZEIT & EHE
Die Gemeinschaft von Mann und Frau, die ihr Leben in Zweisamkeit gestalten wollen, wird vom Staat anerkannt und gefördert. Dazu sieht das staatliche Gesetz vor, dass beide vor dem Bevollmächtigten des Staates erscheinen. Dort unterschreiben sie den Ehevertrag – ein Vertrag nach dem Gesetz, das Abschluss und Auflösung regelt. Religion und Glauben der Vertragspartner werden nicht berührt.
Wenn Brautleute ihren Weg in der Ehe als Christen,als Glaubende gehen wollen, legen sie ihr Zusammenleben in die gütige Hand Gottes. Dabei geschieht – nach katholischem Verständnis – Besonderes:
Ein Mann und eine Frau treten öffentlich vor den Altar, rufen dort Gott zum Zeugen an, dass sie ihr Eheleben nach den Weisungen Jesu Christi gestalten wollen:
Sie wollen ihr Leben „in Liebe und Treue“ miteinander führen, sich gegenseitig unterstützen „in Freud und Leid“, bis dass der Tod sie scheidet. Vor Gottes Angesicht versprechen sie einander, ihre Partnerschaft sollvon gegenseitiger Liebe, Achtung und Ehre getragen sein. Sie bezeugen ihren grundsätzlichen Willen, Kindern das Leben zu schenkenund sie auch christlich zu erziehen. Ihren Ehe- willen bezeugen sie in Anwesenheit des von der Kirche zuständigen Pfarrers oder des von ihm beauftragten Diakons oder Priesters und zweier Zeugen.
Das Besondere daran ist, dass sie so Gott als Dritten in ihre Ehe hineinnehmen. Christus heiligt ihre Partnerschaft. Geheimnisvoll („sakramental“) verbindet Gott sie in ihrer Lebensgemeinschaft. Das Ehesakrament ist Zeichen dafür, dass Gott uns Menschen immer liebt. Die Entscheidung zum Empfang des Ehesakramentes soll daher vom Glauben getragen sein.
In einer längeren Vorbereitungszeit müssen die Brautpaare
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sich im zuständigen Pfarrbüro anmelden,
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ein Eheseminar besuchen,
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und ein Brautgespräch mit dem Trauungspriester oder -diakon führen,
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dabei nach strenger Befragung ihren christlichen Ehewillen mit ihrer Unterschrift bekräftigen.
Zur Hochzeitsanmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
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Taufscheine der Brautleute
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Meldezettel der Brautleute
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Daten der zwei Zeugen (Name, Beruf, Adresse) können auch später
beigebracht werden
Weitere Auskünfte darüber erhalten Sie in der Pfarrkanzlei.